I. TEIL I - ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Gesetz Nr. 311/2001 der Nationalversammlung der Slowakischen Republik - Arbeitsgesetzbuch - Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen und festgelegte Arbeitsbedingungen
Gesetz der Nationalversammlung der Slowakischen Republik Nr. 124/2006 Slg. über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung.
Gesetz der Nationalversammlung der Slowakischen Republik Nr. 125/2006 Slg. über die Arbeitsinspektion und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 82/2005 Slg. über illegale Arbeit und illegale Beschäftigung und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, in der geänderten Fassung
Gesetz der Nationalversammlung der Slowakischen Republik Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz, die Förderung und die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geänderten Fassung.
II. TEIL II - ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Anforderungen an die Sicherheit von technischen Anlagen (Gesetz Nr. 508/2009 Slg.), Unterweisung gemäß § 17, Verbot des Betriebs von technischen Anlagen ohne Zertifikate und Berechtigungen zum Betrieb in z. n. p.
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Slowakischen Republik Nr. 147/2013 Slg. zur Festlegung der Einzelheiten für die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Bauarbeiten und damit zusammenhängenden Arbeiten sowie der Einzelheiten der fachlichen Eignung für die Durchführung bestimmter Arbeitstätigkeiten in der geänderten Fassung.
Gesetz Nr. 462/2007 Slg. über die Organisation der Arbeitszeit im Verkehrswesen und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. über die Arbeitsaufsicht und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 82/2005 Slg. über die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, in der geänderten Fassung
Nationale Verordnung Nr. 272/2004 Slg. zur Aufstellung einer Liste von Arbeitsplätzen, die für schwangere Frauen, Mütter bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt und stillende Frauen verboten sind, einer Liste von Arbeitsplätzen, die mit besonderen Risiken für schwangere Frauen, Mütter bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt und stillende Frauen verbunden sind, und zur Festlegung bestimmter Verpflichtungen für Arbeitgeber bei der Beschäftigung dieser Frauen, a.n.g.
Slowakische Regierungsverordnung Nr. 286/2004 Slg. mit einer Liste von Berufen und Arbeitsplätzen, die für minderjährige Arbeitnehmer verboten sind, und mit bestimmten Verpflichtungen für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von minderjährigen Arbeitnehmern, in der geänderten Fassung.
Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 276/2006 Slg. über Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit bildgebenden Geräten
Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 395/2006 Slg. über die Mindestanforderungen an die Bereitstellung und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
Slowakische Nationalversammlung Nr. 115/2006 Slg. über Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit zum Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken im Zusammenhang mit der Lärmexplosion, in der geänderten Fassung.
Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 392/2006 Slg. über Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
Slowakische Nationalversammlung Nr. 281/2006 Slg. über Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten
Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 387/2006 Slg. über die Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung bei der Arbeit
Slowakische Nationalversammlung Nr. 355/2006 Slg. über den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit in der geänderten Fassung.
Gesetz Nr. 377/2004 Slg. über den Nichtraucherschutz, in der geänderten Fassung, in der geänderten Fassung.
Slowakische Republik Verordnung Nr. 391/2006 Slg. über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung.
NV SR Nr. 396/2006 Slg. über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, a.n.g. Vertrautmachen mit den Anforderungen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit, die in der technischen Dokumentation der verwendeten Maschinen, technischen Anlagen und Arbeitsmittel festgelegt sind
/ Informationen zur sicheren Nutzung, Inspektion, Wartung, Reparatur /
Interne Vorschriften:
- Grundlegende Sicherheitsvorschriften
- Verfahren zur Kontrolle der Einnahme von Alkohol, Betäubungsmitteln. und psychotropen Substanzen
- Leitfaden für den Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln durch unterwiesene Personen
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung
- Grundlegende Pflichten bei Arbeitsunfällen
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit mit Displays. Einheiten
- Bildung - Personalschulung
- Bereitstellung von Schutzgetränken
- Sicherheitsvorschriften für Wasserkocher und Mikrowellenherde
- Sicherheitsvorschriften für die Arbeit mit Lasten
- Sicherheitsvorschriften für die Festlegung von Bedingungen für den Betrieb von Leitern und Gestellen
- Sicherheitsvorschriften für die Arbeit mit handgeführten Elektrowerkzeugen
- Warnsymbole der Sicherheitsvorschriften
- Pandemieplan - Ansatz des Arbeitgebers zur Prävention von COVID-19
- Sicherheitsvorschriften für den Wechsel von Schleifscheiben
- Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Chemikalien und Warnsymbole
- Sicherheitsvorschriften für den Betrieb von Hebezeugen
- Sicherheitsvorschriften für Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe
III. TEIL III - BRANDSCHUTZ
Gesetz der Nationalversammlung der Slowakischen Republik Nr. 314/2001 Slg. über Brandschutz, in der gültigen Fassung Verordnung des Innenministeriums der Slowakischen Republik Nr. 121/2002 Slg. über Brandschutz, in der gültigen Fassung.Vertrautmachen mit den allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden und Räumlichkeiten einer juristischen oder natürlichen Person - Unternehmer Erläuterung der für den jeweiligen Arbeitsplatz charakteristischen Brandgefahren, insbesondere der Brandschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, der Brandschutzvorschriften am Arbeitsplatz, des Brandschutzes in technologischen Prozessen, die Art und Weise der Auslösung eines Feueralarms in einer juristischen Person oder einer natürlichen Person/einem Unternehmer und an Arbeitsplätzen, die Pflichten der Mitarbeiter im Falle eines Brandes, die sich aus den Feueralarmrichtlinien und dem Evakuierungsplan ergebenDer Umfang der Brandschutzschulung wird für leitende Angestellte um die Einweisung in spezifische Vorschriften erweitert, die Brandgefahren, die sich aus der Tätigkeit einer juristischen oder natürlichen Person/eines Unternehmers ergeben, und die Grundlagen der Verbrennungs- und Löschvorgänge, die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden, die Grundsätze des Brandschutzes bei der Lagerung und Handhabung brennbarer Stoffe für Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr
Projekt zur Aufklärung über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Im Rahmen der Gruppe 01 werden der Arbeitsschutz und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Das Aus- und Weiterbildungsprojekt ist an die Art der vom Arbeitnehmer ausgeübten Arbeit, seinen Arbeitsplatz und andere Umstände angepasst, gemäß Absatz 5) des § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geltenden Fassung.
Das Ziel der allgemeinen und beruflichen Bildung Das Ziel der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Führungskräften im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit und der festgelegten Arbeitsbedingungen besteht darin, den Teilnehmern allgemeine und grundlegende Kenntnisse in diesem Bereich - rechtlicher, technischer und psychologischer Art - zu vermitteln, soweit dies für die Ausübung des Berufs unbedingt erforderlich ist. Ziel der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Führungskräften ist es, dass die Teilnehmer an einer bestimmten Aus- und Weiterbildungsmaßnahme die beruflichen Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeit zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und anderer Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie die Fähigkeit zur Umsetzung der Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Praxis erwerben und nachweisen.
Formen und Methoden der allgemeinen und beruflichen Bildung die theoretische Ausbildung erfolgt in Form von Vorträgen unter Verwendung von didaktischen Hilfsmitteln, technischen und materiellen Ausrüstungen, und die praktische Ausbildung umfasst Vorträge mit Projektion auf eine Leinwand (eigenes Audio-/Videomaterial der Ausbilder)
Veranstaltungsort die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten ist. Über den Verlauf der abschließenden Überprüfung der Kenntnisse wird ein schriftliches Protokoll erstellt, das insbesondere Folgendes enthält: die Vor- und Nachnamen der Mitglieder der Prüfungskommission, den Vor- und Nachnamen des Teilnehmers an der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme, die Prüfungsfragen oder den Test, die Bewertung der Prüfungskommission mit dem Endergebnis "bestanden" oder "nicht bestanden", den Ort und das Datum der abschließenden Überprüfung der Kenntnisse.
Die fachliche Leitung des Kurses liegt in der Verantwortung des Fachvertreters Ing. Jozef Kyzek. Das Curriculum mit der festgelegten Stundenzahl und das Curriculum der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Managern werden auf der Grundlage des Gesetzes des Nationalrates der Slowakischen Republik Nr. 124/2006 Slg. über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze § 27 Aus- und Weiterbildung, auf der Grundlage von Regierungsverordnungen, Dekreten und anderen Vorschriften über die grundlegenden Anforderungen an die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der technischen Ausrüstung sowie gemäß den verbindlichen gesetzlichen Vorschriften und Normen entwickelt. Der Arbeitgeber sorgt für die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit gemäß den Grundsätzen der sicheren Arbeit, den Grundsätzen des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, den Grundsätzen des sicheren Verhaltens am Arbeitsplatz und der sicheren Arbeitsverfahren sowie den festgelegten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und die Führungskräfte, die insbesondere auf die Unterweisung in den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit abzielen, Information und Beratung in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, insbesondere in Form einer Einweisung in die Risiken, die Ergebnisse von Risikobewertungen und Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen arbeitsbedingter Risiken.